Die Abmahnung entstammt ursprünglich dem Wettbewerbsrecht findet aber heutzutage auf den gesamten Gewerblichen Rechtsschutz, also auch das Marken- oder Urheberrecht, Anwendung. Es handelt sich um ein Schreiben, mit dem der Absender den Empfänger auf einen Rechtsverstoß aufmerksam macht und ihm eine außergerichtliche Streitbeilegung anbietet. Die Abmahnung ist formlos und kann auch mündlich ausgesprochen werden. Aus Beweisgründen sollte sie jedoch schriftlich erfolgen, jedenfalls per Telefax. Dies kann im übrigen auch im Nachgang zu einer mündlich vorausgegangenen Abmahnung erfolgen.